Artikel 712 / 817
Bohemia Crystal Handgeschliffene Brandygläser Felicie Line Gold 220 ml (Set mit 2 Stück)
Keine Bewertungen Art.Nr.: 12116/B220/FLLG/SET Produkt-Nummer: 8597451257135
Bohemia Crystal handgeschliffene Gläser für Brandy Felicie Line Gold 220 ml (Set mit 2 Stück) mit handgemalter goldener Linie. Hergestellt aus Bleikristall. Eingepackt in einer lila Geschenkschachtel mit Satin. Nicht geeignet für Spülmaschine!
Verfügbarkeit: Sofort lieferbar
Bohemia Crystal Handgeschliffene Brandygläser Felicie Line Gold 220 ml (Set mit 2 Stück)
Brandygläser Felicie Line Gold ist ein luxuriöses Set mit 2 Stück der schönsten und echtesten böhmischen Glaskunst. Komplett Handarbeit. Brillanter und reicher Schliff ist perfekt ergänzt mit einer feinen handgemalten Linie aus echtem Gold. Spülen Sie diese fantastischen Gläser nie in einer Spülmaschine. Das Set benötigt Ihre persönliche Pflege, um für immer schön zu bleiben.
- luxuriöses Set mit 2 Gläsern für Brandy
- komplett Handverarbeitung
- Handdekoration mit echtem Gold
- Volumen: 220 ml
- hergestellt aus Bleikristall
- nicht geeignet für Spülmaschine
- eingepackt in einer lila Geschenkschachtel mit Satin
- fantastisches Geschenk für die festlichsten Anlässe
Zubehör und verwandte
Bohemia Crystal handgeschliffenes Whiskyset Felicie Line…
Art.Nr.:
660/477/300/FLLG/SET
Bohemia Crystal handgeschliffener Krug Felicie Line Gold 1,2 l
Art.Nr.:
31A34/1200/FLLG
Bohemia Crystal handgeschliffene Rotweingläser Felicie…
Art.Nr.:
12116/LV220/FLLG/SET
Bohemia Crystal handgeschliffene Weißweingläser Felicie…
Art.Nr.:
12116/LV170/FLLG/SET

Sofort lieferbar

Sofort lieferbar

Sofort lieferbar

Sofort lieferbar
Kennen Sie schon... ?
Bohemia Crystal Brandy- oder Kognakgläser Sheffield 12014…
Art.Nr.:
990/12014/0/52820/250-609
Bohemia Crystal Brandy- und Kognakgläser XXL Vintage 875…
Art.Nr.:
40602/875ml
Einen Kommentar schreiben

Sofort lieferbar

Wenige Exemplare auf Lager!
angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.">Einen Kommentar schreiben.
Es liegen keine Kommentare zu diesem Artikel vor.
Artikel 712 / 817